Versicherungsaufsicht

Informationspflicht gemäss Art. 45 VAG

Stand Mai 2026

Gemäss Art. 45 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) sowie Art. 184 ff. der Verordnung (AVO) sind ungebundene Versicherungsvermittler verpflichtet, ihre Kunden über bestimmte Aspekte ihrer Tätigkeit zu informieren. Diese Seite fasst die wesentlichen Punkte unserer Informationspflicht zusammen. Eine ausführliche Version finden Sie zusätzlich als PDF zum Download.

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VAG-45-Informationspflicht (PDF)

Die ausführliche schriftliche Information gemäss Art. 45 VAG steht Ihnen als PDF zum Download bereit.

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Unternehmensinformationen

Northlake Partners GmbH ist als ungebundener Versicherungsvermittler bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA registriert.

Name und Sitz: Northlake Partners GmbH, Freilagerstrasse 81, 8047 Zürich Kontakt: [email protected] · +41 44 257 10 00 UID: CHE-454.354.180 FINMA-Registernummer: F01563972 Register-Eintrag: einsehbar unter www.finma.ch

Status als ungebundener Versicherungsvermittler

Northlake Partners ist ein ungebundener Versicherungsvermittler im Sinne von Art. 40 VAG. Wir sind an keine Versicherungsgesellschaft gebunden und vertreten ausschliesslich die Interessen unserer Kunden. Diese Unabhängigkeit ist ein zentraler Wert unserer Beratung und im FINMA-Register entsprechend ausgewiesen.

Widerrufsrecht nach Art. 2a VVG

Sie haben das Recht, einen Versicherungsvertrag, dessen Vermittlung wir Ihnen empfohlen haben, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss schriftlich zu widerrufen, ohne Angabe von Gründen. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Widerrufsbelehrung. Im Falle eines Widerrufs entstehen Ihnen keine Kosten, soweit nicht bereits Versicherungsschutz in Anspruch genommen wurde.

Aus- und Weiterbildung sowie berufliche Qualifikationen

Unsere geschäftsführenden Partner verfügen über fundierte Aus- und Weiterbildungen in den Bereichen Versicherung, Vermögensverwaltung und Finanzberatung. Wir investieren laufend in Weiterbildung, um mit regulatorischen Entwicklungen und Marktanforderungen Schritt zu halten. Spezifische Qualifikationen einzelner Berater nennen wir Ihnen auf Wunsch im Erstgespräch.

Vermeidung von Interessenskonflikten

Northlake Partners hat dokumentierte Prozesse, um potenzielle Interessenskonflikte zu identifizieren und zu vermeiden. Wir empfehlen Versicherungslösungen ausschliesslich nach objektivem Markt-Vergleich und unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation, nicht nach der Höhe der von uns vereinnahmten Provisionen. Auf Wunsch erhalten Sie eine vollständige Übersicht der bei einem Vertragsabschluss anfallenden Vergütungen.

Offenlegung der Entschädigungen seitens Versicherungen

Northlake Partners erhält von den Versicherungsgesellschaften, deren Produkte wir vermitteln, branchenübliche Provisionen für die Vermittlung und laufende Bestandespflege. Die Höhe der Provisionen variiert je nach Versicherer, Produkttyp und Vertragslaufzeit. Wir legen die Provisionen auf Anfrage transparent offen, bitte sprechen Sie uns dazu jederzeit an oder schauen Sie ins beigefügte PDF.

Haftung

Northlake Partners verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung gemäss den gesetzlichen Anforderungen für ungebundene Versicherungsvermittler. Bei Pflichtverletzungen aus Beratungs- oder Vermittlungstätigkeit haftet Northlake Partners nach den gesetzlichen Bestimmungen, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sind nicht ausschliessbar.

Beschwerdestelle und Ombudsstelle

Bei Beanstandungen wenden Sie sich zunächst direkt an uns: [email protected]. Können wir uns nicht einigen, steht Ihnen die Stiftung Ombudsman der Privatversicherung und der SUVA als unabhängige Schlichtungsstelle offen, In Gassen 14, 8001 Zürich, www.ombudsman-assurance.ch.

Kontakt

Northlake Partners GmbH Freilagerstrasse 81 · 8047 Zürich [email protected] · +41 44 257 10 00

Die ausführliche VAG-45-Information können Sie zusätzlich als PDF herunterladen.

Diese Information wurde gemäss Art. 45 VAG sowie den zugehörigen FINMA-Rundschreiben erstellt. Sie wird Ihnen vor Mandatsbeginn schriftlich oder elektronisch übergeben und auf Wunsch jederzeit erneut zur Verfügung gestellt.